
Abkürzung d/p, D/P, international gebräuchliche Handelsklausel beim Versendungskauf. Der Verkäufer schickt die über die Verladung oder Verschiffung der Ware ausgestellten Papiere (z. B. Frachtbriefdoppel) an den Käufer voraus, und dieser zahlt bei ihrer Aushändigung den Kaufpreis.
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